Allgemeine Geschäftsbedingungen & Leistungsbedingungen
für den PKV-Service der Kaiser & Cie GmbH


§1 Vertragsgegenstand

  1. Der Dienstleistungsvertrag unter Einbeziehung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), bezieht sich nur auf die im Dienstleistungsvertrag ausdrücklich benannten Versicherungsverträge, für die eine Beratungstätigkeit gewünscht ist.
  2. Es erfolgt keine Verwaltung oder fortlaufende Betreuung von Versicherungsverträgen durch die Kaiser & Cie GmbH.
  3. Eine anderweitige oder weitergehende Tätigkeits- oder Beratungsverpflichtung, außer für die/den gewünschten Versicherungsschutz des Mandanten besteht nicht. Insbesondere ist eine Beratung oder Betreuung der gesetzlichen Sozialversicherungen nicht von der Beratertätigkeit umfasst.
  4. Wünscht der Mandant nach Abschluss des vorliegenden Dienstleistungsvertrages die Beratung zu einem Versicherungsvertrag zusätzlich zu den in Ziffer 2 des Dienstleistungsvertrages festgelegten Verträgen und nimmt die Kaiser & Cie GmbH daraufhin eine Beratung gegenüber dem Mandanten vor, erstreckt sich der vorliegende Dienstleistungsvertrag auch auf diese Beratung und den neu abgeschlossenen Versicherungsvertrag.
  5. Auch für den Fall des Widerrufs der Dienstleistungsvereinbarung wird der Kaiser & Cie GmbH gestattet, bei Versicherer den aktuellen Tarif in Erfahrung zu bringen, insbesondere um herauszufinden, ob eine Umstellung des Tarifs stattgefunden hat.


§2 Pflichten des Mandanten

  1. Der Mandant ist zur Mitwirkung, insbesondere zur unverzüglichen und vollständigen Erteilung wahrheitsgemäßer Angaben verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung der Beauftragung erforderlich ist. Dies gilt auch für Änderungen seiner Risiko- oder Rechtsverhältnisse oder der zugrunde liegenden Tatsachen nach Vertragsschluss, die für den jeweiligen Versicherungsschutz relevant sein könnten. Unterlässt der Mandant die unverzügliche Information, besteht eventuell kein oder kein vollständiger Anspruch aus dem Versicherungsvertrag. Insbesondere hat er der Kaiser & Cie GmbH unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen vollständig zu übergeben.
  2. Bei der Bearbeitung der Empfehlungsentscheidung kann nur der vom Mandanten geschilderte Sachverhalt zugrunde gelegt werden. Der dargelegte Sachverhalt ist als vollständig, wahrheitsgemäß und abschließend als Beratungsgrundlage anzunehmen.
  3. Der Mandant verpflichtet sich, Arbeitsergebnisse und -konzepte der Kaiser & Cie GmbH nur mit deren schriftlicher vorheriger Einwilligung an Dritte (z.B. Kreditinstitute, Konkurrenzunternehmen) weiterzugeben. Für eigene Versicherungsanalysen und individuell erstellte Deckungskonzepte nimmt die Kaiser & Cie GmbH Urheberrechtschutz nach den Bestimmungen des Urhebergesetzes in Anspruch. Eine Haftungsverantwortung der Kaiser & Cie GmbH für deren Inhalt gegenüber Dritten wird ausgeschlossen.
  4. Die aus den Versicherungsverträgen unmittelbar erwachsenden Verpflichtungen, wie die Prämienzahlungen, Anzeigepflichten und die Einhaltung vertraglicher Obliegenheiten, etc. sind vom Mandanten zu erfüllen.
  5. Der Mandant ist verpflichtet, der Kaiser & Cie GmbH die vertragsbezogene Korrespondenz des Versicherers zur Verfügung zu stellen oder den Schriftverkehr mit dem Versicherer ausschließlich über die Kaiser & Cie GmbH zu führen.
  6. Im Falle eines Widerrufs der Vollmacht gilt allerdings die Vollmacht zur Auskunftseinholung hinsichtlich des Vertragsstandes bei Versicherern für 36 Monate als unwiderruflich.

§ 3 Aufgaben der Kaiser & Cie GmbH

  1. Die Kaiser & Cie GmbH ermittelt die Mandantenwünsche und Bedürfnisse nach dem ihr vom Mandanten dargelegten Sachverhalt.
  2. Die Kaiser & Cie GmbH überprüft die bereits bestehenden Versicherungen im Hinblick auf die Zweckmäßigkeit der Verträge, den Versicherungsumfang und die Prämiengestaltung, sofern und soweit dieses von dem Mandanten gewünscht ist.
  3. Die Kaiser & Cie GmbH berät nach fachlichen Kriterien im Rahmen eines sachgemäßen Ermessens, welcher Versicherungsvertrag geeignet ist, die Bedürfnisse des Versicherungsnehmers (Mandanten) zu erfüllen. Die Kaiser & Cie GmbH ist nicht verpflichtet, den günstigsten oder umfassendsten Versicherungsschutz zu empfehlen.
  4. Die Kaiser & Cie GmbH berücksichtigt lediglich solche Versicherer, die bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zugelassen sind und eine Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland unterhalten und Vertragsbedingungen in deutscher Sprache und nach deutschem Recht anbieten. Die Kaiser & Cie GmbH übernimmt keine Prüfung der Solvenz der Versicherer, soweit diese der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegen. Nicht frei auf dem Versicherungsmarkt zugängliche Deckungskonzepte werden von der Kaiser & Cie GmbH nicht berücksichtigt.
  5. Der Mandant wird von der Kaiser & Cie GmbH auf die üblichen versicherungsvertraglichen Leistungsausschlüsse und einen deshalb nicht allumfassenden Versicherungsschutz hingewiesen.
  6. Die Ergebnisse der Beratung und der Überprüfung werden in einer Ausarbeitung schriftlich festgehalten. Diese schriftliche Ausarbeitung gilt zugleich als Dokumentation der Beratung.
  7. Die Kaiser & Cie GmbH erhält ausreichend Zeit, um eine Empfehlung für den Mandanten vorzubereiten. Benötigt der Mandant eine umgehende Empfehlung der Kaiser & Cie GmbH, hat er ein sofortiges aktiv werden mit der Kaiser & Cie GmbH im Dienstleistungsvertrag schriftlich zu vereinbaren.
  8. Die Kaiser & Cie GmbH weist den Mandanten auf etwaige Deckungslücken im Versicherungsschutz hin.
  9. Die Kaiser & Cie GmbH kann nicht gewährleisten, dass ein Versicherer die vorläufige Deckung oder überhaupt die Übernahme eines Risikos so dann tatsächlich erklärt. Der Mandant wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass er erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Versicherer und nur in dem beschriebenen Umfang über vorläufigen oder gewünschten Versicherungsschutz verfügt, sofern der Mandant seine versicherungsvertraglichen Pflichten erfüllt.
  10. Im Rahmen der Wahrnehmung der Aufgaben der Kaiser & Cie GmbH erteilt diese auf Anfrage des Mandanten jederzeit Auskunft zu dem Empfehlungsergebnis.
  11. Die Kaiser & Cie GmbH verpflichtet sich, die Versicherer nur entsprechend der Weisungen des Mandanten zu informieren. Erklärungen, die sie im Auftrage ihres Mandanten an die Versicherer weiterleitet, werden dem Mandanten zugerechnet. Darüber hinausgehende Informationen werden an den/die Versicherer oder sonstige Dritte nicht weitergegeben, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

§4 Haftungsbegrenzung/Ausschlüsse

  1. Die Haftung aus der Versicherungsvermittlung trägt ausschließlich der persönlich beratende Vermittler, welcher in der zu erteilenden Erstinformation nach § 11 VersVermV zu benennen war. Er ist selbstständiger Versicherungsvermittler mit eigener Zulassung und kein Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfe der Kaiser & Cie GmbH.
  2. Die Haftung der Kaiser & Cie GmbH oder eines Erfüllungsgehilfen für eine Verletzung ihrer Pflichten, mit Ausnahme der gesetzlichen Beratungs- und Dokumentationspflicht nach §§ 60, 61, 63 VVG, ist auf die zum Zeitpunkt der Pflichtverletzung gültige Mindestversicherungssumme je Schadensfall nach § 9 VersVermV begrenzt. Bis zu dieser Haftungssumme besteht eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
  3. Ferner ist die Haftung der Kaiser & Cie GmbH für eine Verletzung ihrer gesetzlichen Beratungs- und Dokumentationspflichten nach §§ 60, 61, 63 VVG ebenfalls der Höhe nach auf die zum Zeitpunkt der Pflichtverletzung gültige Mindestversicherungssumme je Schadensfall nach § 9 VersVermV begrenzt.
  4. Für Vermögensschäden, die dem Mandanten infolge leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten entstehen, haftet die Kaiser & Cie GmbH nicht. Gleiches gilt für entsprechende Verletzungen, die ein Erfüllungsgehilfe verursacht.
  5. Schadensersatzansprüche des Mandanten aus diesem Vertrag verjähren spätestens nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt zum Schluss des Jahres, in welchem der Anspruch entstanden ist und der Mandant Kenntnis von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.
  6. Die in § 4 Abs. 2 – 7 geregelten Beschränkungen gelten nicht, soweit die Haftung der Kaiser & Cie GmbH oder die daraus resultierenden Schadenserstattungsansprüche des Mandanten auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Kaiser & Cie GmbH bzw. ihrer Erfüllungsgehilfen oder auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit beruhen.
  7. Für Fehlberatungen oder nicht geeignete Beratungsergebnisse wegen nicht vollständiger, unverzüglicher oder wahrheitsgemäßer Information des Mandanten ist die Haftung für Vermögensschäden ausgeschlossen, es sei denn, der Mandant weist der Kaiser & Cie GmbH oder ihren Erfüllungsgehilfen nach, dass diese vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat/haben.
  8. Für die Richtigkeit von EDV-Berechnungen, für Produktangaben oder Versicherungsbedingungen der Versicherer oder sonstiger für den Mandanten tätiger Dritter haftet die Kaiser & Cie GmbH nicht.

§ 5 Abtretungsverbot und Aufrechnungsverbot

Sämtliche sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Rechte oder Ansprüche des Mandanten gegen die Kaiser & Cie GmbH sind nicht abtretbar/übertragbar oder belastbar. Gegen Ansprüche der Kaiser & Cie GmbH kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden.

§ 6 Erklärungsfiktion

Der Mandant nimmt Änderungen dieser Geschäftsbedingungen durch sein Schweigen konkludent an, wenn ihm unter drucktechnischer Hervorhebung die Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen schriftlich durch die Kaiser & Cie GmbH angezeigt worden sind, wenn der Mandant innerhalb einer Frist von einen Monat ab Zugang der Änderung keinen Widerspruch gegen die Änderung eingelegt hat und er von der Kaiser & Cie GmbH mit dem Änderungsschreiben deutlich darauf hingewiesen worden ist, dass sein Schweigen als Annahme der Änderung gilt.

§ 7 Rechtsnachfolge

Der Mandant willigt bereits jetzt in eine etwaige Vertragsübernahme durch einen anderen oder weitere Makler, beispielsweise durch Verkauf oder Erweiterung des Maklerhauses, ein. Im Fall der Vertragsübernahme steht dem Mandanten das Recht zu, sich durch fristlose Kündigung vom Vertrag zu lösen. Die Kündigung hat dabei innerhalb von einem Monat zu erfolgen. Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, in welchem der Mandant Kenntnis von der Vertragsübernahme und der Person des Übernehmenden erlangt hat und er von der Kaiser & Cie GmbH oder dem Übernehmenden in Textform über sein nach dem vorliegenden Abschnitt bestehendes Kündigungsrecht belehrt wurde.

§ 8 Schlussbestimmungen

  1. Sollte eine Regelung dieser Vereinbarung unwirksam sein, beziehungsweise werden oder sich eine Regelungslücke herausstellen, berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages als Ganzen. Die unwirksame Bestimmung oder die Schließung der Lücke hat vielmehr ergänzend durch eine Regelung zu erfolgen, die dem beabsichtigtem Zwecke der Regelung am nächsten kommt.
  2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten ist Erftstadt, soweit beide Vertragsparteien Kaufleute oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts sind oder der Mandant seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt. Es findet deutsches Recht Anwendung.
  3. Änderungen und Ergänzungen zu diesem Dienstleistungsvertrag bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Außerkraftsetzung dieses Schriftformerfordernisses.
  4. Der vorliegende Vertrag tritt an die Stelle der bisherigen vertraglichen Bestimmungen und Abrede der Parteien und ersetzt diese. Mündliche Nebenabreden zu dem vorliegenden Vertrag oder den zukünftig vermittelten Versicherungsprodukten bestehen nicht.

Erftstadt, 20. Oktober 2015