Die häufigsten Fragen und ihre Antworten
Warum sollte ich innerhalb meines Versicherers wechseln? | |
Weil Sie zwar weniger an Beitrag zahlen, aber dennoch alle Altersrückstellungen und sonstigen Rechte behalten, die Sie im Laufe der Zeit aufgebaut haben. Außerdem entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung, da Ihr Alter und Ihr Gesundheitszustand für den Tarifwechsel keine Rolle spielen. | |
Warum weist mein Versicherer mich nicht auf die Möglichkeit hin? | |
Weil Ihr Versicherer Geld verdienen will. Je mehr Beiträge Sie als Kunde zahlen, desto mehr Gewinn erwirtschaftet die Gesellschaft. Wenn Sie in einen Tarif wechseln, der einen geringeren Beitrag hat, verdient die Versicherungsgesellschaft weniger und Ihr Berater erhält weniger Provision. | |
Warum kann ich nicht einfach selber den Tarif wechseln? | |
Theoretisch könnten Sie selber mit Ihrer Gesellschaft verhandeln. In der Praxis aber wird man Ihnen das Leben sehr schwer machen: Hinhalte-Taktiken, drittklassige Angebote und Tarife, bei denen Sie weniger Beitrag mit weniger Leistung einkaufen. Wir empfehlen daher die Hilfe eines erfahrenen und unabhängigen Versicherungsexperten. | |
Habe ich einen Anspruch auf den Tarifwechsel? | |
Ja, haben Sie. Der Paragraf 204 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) sagt sehr deutlich, dass Sie als privat Krankenversicherter das Recht haben, jederzeit und unter Anrechnung Ihrer erworbenen Rechte und Altersrückstellungen in einen anderen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz wechseln können. | |
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Ja, das Tarifwechselrecht aus § 204 VVG ist gerade für diesen Personenkreis geschaffen worden. Denn durch den Verlust der Alterungsrückstellungen und eine erneute Gesundheitsprüfung ist der Wechsel zu einem anderen Versicherer für diese Menschen unmöglich. | |
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Nein, Sie brauchen keinerlei Nachteile zu befürchten. Weder riskieren Sie Ihre Altersrückstellung noch brauchen Sie eine Gesundheitsprüfung zu befürchten. An Beitragssteigerungen nehmen Sie genauso teil wie jeder andere Versicherte Ihres "neuen" Tarifes auch (tendenziell werden die Steigerungen sogar geringer ausfallen als bei Ihrem "alten" Tarif). | |
Muss ich mit einem Tarifwechsel bis zur nächsten Beitrags-erhöhung warten oder eine Kündigungsfrist beachten? | |
Nein, Sie brauchen auf nichts zu warten. Der Tarifwechsel nach § 204 VVG ist jederzeit zum nächsten Monatsersten möglich. Um unnötig hohe Beiträge zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, den Tarifwechsel so schnell wie möglich in Angriff zu nehmen. Jeder Monat, den Sie warten, ist verschenktes Geld. | |
Nehmen Sie am besten sofort Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich zu diesem |