Apotheke, Empfehlung, Vertragswechsel, PKVVertragswechsel ohne Kündigung

Durch einen Tarifwechsel innerhalb Ihrer Gesellschaft müssen Sie nicht kündigen und keine Fristen beachten. Eine Tarifumstellung von Ihrem alten Tarif in einen neuen Tarif mit gleichen oder besseren Leistungen ist jederzeit und ohne Wartezeit für Sie möglich.

Gesetzliche Grundlage VVGGesetzliche Grundlage und Information

Der Gesetzgeber hat mit dem Paragrafen 204 des Versicherungsgesetzes (VVG) festgelegt, dass Versicherte das Recht besitzen, ihren PKV-Tarif innerhalb ihrer Versicherungsgesellschaft unter Beibehaltung aller Rechte und der Altersrückstellungen zu wechseln.


Heissluftballon Einsparung PKVEinsparungen sind von bis zu 63% möglich!

Das ist natürlich ein Spitzenwert. Absolut realistisch sind 50%, die wir nicht nur in Einzelfällen erreichen. Da wir bereits seit einigen Jahren in diesem sehr speziellen Bereich für unsere Kunden tätig sind, können wir auf umfangreiches Zahlenmaterial zurückgreifen.

Geldscheine und Münzen, AltersrückstellungenAltersrückstellungen bleiben erhalten

Dieser Punkt ist besonders wichtig: je länger Sie schon privat versichert sind, desto höher sind die Rückstellungen, die Sie aufgebaut haben. Da Sie bei der gleichen Versicherungsgesellschaft bleiben und lediglich den Tarif wechseln, gehen Ihre Altersrückstellungen nicht verloren.

Zufriedene Kunden, bei besseren LeistungenBessere oder gleiche Leistung trotz Einsparung

Klingt unglaublich, ist aber wahr! Sie müssen wissen, dass Versicherungsgesellschaften regelmässig neue Tarife entwickeln und auf den Markt bringen. Diese "neuen" Tarife haben ein hohes Leistungsniveau und einen günstigen Beitrag, weil sie für Neukunden interessant sein sollen. Als Bestandskunde können Sie in solche Tarife wechseln und von den besseren Konditionen profitieren.


bezahlbare GesundheitGesundheitszustand und Alter

Haben Sie Vorerkrankungen? Sind Sie schon im fortgeschrittenen Alter? Auch wenn Sie beide Fragen mit Ja beantworten, können Sie in einen günstigeren Tarif wechseln. Dafür ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich, Alter und Gesundheitszustand spielen dabei keine Rolle.